Internetrecht Freising

Donnerstag, 1. März 2012

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Seit einigen Jahren überwachen Software-Unternehmen Tauschbörsen wegen Urheberrechtsverletzungen. In vielen Fällen werden hier Straftaten ermittelt, die wenig später von bestimmten Abmahnkanzleien bearbeitet werden. In den meisten Fällen folgt hier eine teure Abmahnung. Es werden hier zwei Ansprüche erhoben: ein Unterlassungsanspruch und ein Zahlungsanspruch. Der Unterlassungsanspruch ist Hauptbestandteil der Abmahnung. Der Zahlungsanspruch kann durchaus mehrere Hundert Euro ausmachen. Der Anschlussinhaber wird hier aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem soll er Anwaltskosten begleichen und Schadenersatz zahlen. In den meisten Fällen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wegen der Bedeutung der Unterlassungserklärung sollte man sich hier Hilfe von einem Anwalt holen. Je nach Vorgehensweise und Risikobewusstsein kann es bei der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bleiben, es sind dann aber noch die Zahlungsansprüche offen, die auch eingeklagt werden können.


Zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches liegt dem Abmahnschreiben immer eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Von der Verwendung ist aber grundsätzlich abzuraten, da die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung regelmäßig als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden kann. Stattdessen sollte der Unterlassungsanspruch regelmäßig mit einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt werden, deren Gestaltung Sie jedoch in die Hände eines erfahrenen Anwalts legen sollten. Zu groß ist das Risiko, aufgrund zu weit gefasster Unterlassungserklärungen zum einen doch ein Schuldanerkenntnis/ Zeugnis gegen sich selbst abzugeben oder eine unüberschaubare vertragliche Haftung einzugehen. Auch passiert es schnell, dass die Erklärung zu eng gefasst wird, der Rechteinhaber folglich eine einstweilige Verfügung beantragen oder eine Unterlassungsklage einreichen kann.


Eine Abmahnung sollte ernst genommen und anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden.


Lesen Sie mehr darüber:


Abmahnung Kornmeier & Partner

Internet: http://internetrecht-freising.de/

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